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Kieferorthopädische Praxis für ganzheitliche Kieferorthopädie in Bad Kissingen - Ablauf und Kosten.

Die Behandlungsplanung orientiert sich am Lebensalter des Patienten 

Kieferorthopädische Frühbehandlung im Milchgebiss:
Diese findet ab der Geburt bis zum Ende der 1. Wechselgebissphase (8. Lebensjahr) statt. Eine Erstvorstellung in der Praxis ist zur vorläufigen Diagnose und frühzeitigen Behandlungsplanung bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen mit angeborenen Fehlstellungen/Fehlbildungen wünschenswert.

Ab dem 4. Lebensjahr ist eine kieferorthopädische Therapie von erblich bedingten Anomalien möglich, sowie eine vorbereitende Individualprophylaxe und Mundhygieneschulung. Bei Zungenfehlfunktionen kann begleitend eine logopädische Therapie erfolgen.

Hauptbehandlung bei Kindern und Jugendlichen:
Nach einer Ruhephase beginnt die 2. Wechselgebissphase zwischen dem 9. und 10. Lebensjahr. Der Durchbruch der ersten kleinen Backenzähne (Prämolaren) zeigt dies an. Diese zweite Wechselgebissphase ist die kieferorthopädische Hauptbehandlungsphase, da in dieser Zeit die wirksamste Wachstumssteuerung bei Kieferanomalien (Vorbisslagen oder Rückbisslagen, Kreuzbisse) erfolgt.

In Einzelfällen wird zusätzlich eine Korrektur von Einzelzähnen notwendig.

Spätbehandlung und Erwachsenkieferorthopädie:
Grundsätzlich gibt es für die kieferorthopädische Behandlung heutzutage keine Alterbegrenzung mehr. Eine Behandlung kann nach Wachstumsabschluß (beim Mädchen ca. 16. Lebensjahr, Jungen ab ca. 18 Jahren) in jeder Lebensphase durchgeführt werden. Hier kann auch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Prothetik, der Implantologie, der Kiefergelenktherapie und Physiotherapie sowie der Schnarchtherapie angezeigt sein.

Die Phase nach Abschluß des körperlichen Wachstums ist auch der geeignete Zeitraum für operative Eingriffe bei kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlungsfällen, die in enger Zusammenarbeit mit der Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie erfolgen sollten.

Die Behandlungskosten:

Eine Behandlung kann je nach Schweregrad der Fehlstellung und der Therapieplanung "Festsitzend" oder "Herausnehmbar" mehrere Jahre dauern.

In dieser Zeit entstehen Kosten für die kieferorthopädische Planung und Behandlung, das Labor und die verwendeten Materialien.

Grundlage der Abrechnung ist ein im Vorfeld erstellter Heil- und Kostenplan, der ausführlich mit dem Patienten bzw. dessen Eltern besprochen wird.

Aufgrund sich häufig ändernder gesetzlicher Rahmenbedingungen (Sozialgesetzbuch V) ist eine genaue Klärung der Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung / Zahnzusatzversicherung erforderlich, bei der unser geschultes Abrechnungspersonal behilflich ist.

Im Internet finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Zahnzusatzversicherungen mit einem Rechner zum Versicherungsvergleich:

www.hanswaizmann.de/kfo
www.kfo-versicherungsvergleich.de